Antrag Entrümpelung Sozialamt – für viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist dieser Begriff von großer Bedeutung. Denn wenn eine Wohnungsräumung notwendig ist, stellen sich schnell Fragen: Wer zahlt das? Kann das Sozialamt die Kosten übernehmen? Und wie genau läuft so ein Antrag ab? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme möglich. In diesem ausführlichen Ratgeber zeigen wir dir, wie du einen Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt stellst, was du beachten musst, welche Unterlagen benötigt werden, welche Rolle das SGB XII spielt und wie wir als professioneller Dienstleister dich dabei gezielt unterstützen können.


Wann kommt das Sozialamt für eine Entrümpelung auf?

Das Sozialamt kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Entrümpelung übernehmen, insbesondere wenn:


Gesetzliche Grundlage: Kostenübernahme nach SGB XII

Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Kostenübernahme einer Entrümpelung durch das Sozialamt bildet das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Dieses Gesetzbuch regelt die soziale Sicherung von Menschen, die ihren Lebensunterhalt oder bestimmte Lebenssituationen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das betrifft unter anderem auch Menschen, die in Folge gesundheitlicher, psychischer oder sozialer Einschränkungen nicht in der Lage sind, eine notwendige Entrümpelung selbst zu organisieren oder zu bezahlen.

Innerhalb des SGB XII greift hier insbesondere der Bereich der Hilfe zur Sicherung der Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (§ 73 SGB XII). Letztere ermöglicht dem Sozialamt, in begründeten Einzelfällen Leistungen zu gewähren, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt sind, aber zur Überwindung einer Notlage notwendig sind. Darunter fällt auch die Entrümpelung, wenn diese Voraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen ist oder drohende Obdachlosigkeit abgewendet werden soll.

Die Übernahme der Kosten für eine Entrümpelung ist dabei immer eine Einzelfallentscheidung und setzt folgende Bedingungen voraus:

Wichtig ist, dass die Entrümpelung nicht auf „Verdacht“ durchgeführt wird – sie muss als Maßnahme angemessen und unvermeidbar erscheinen. Hierbei helfen fachlich fundierte Einschätzungen, z. B. durch Sozialarbeiter, Ärzte oder Pflegekräfte.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Sozialamt wird in der Regel nur die günstigste wirtschaftlich vertretbare Lösung finanzieren. Deshalb solltest du immer einen transparenten Kostenvoranschlag, wie ihn z. B. Entrümpelungen Ullmann ausstellt, dem Antrag beilegen.



So stellst du den Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt

  1. Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen – telefonisch oder schriftlich
  2. Notlage schildern und Nachweise beifügen – etwa Kündigung, ärztliches Attest oder Pflegegutachten
  3. Kostenvoranschlag beilegen – zum Beispiel von Entrümpelungen Ullmann
  4. Antrag formlos oder mit Formular stellen – möglichst mit allen Unterlagen vollständig
  5. Bewilligung abwarten – eine schriftliche Zusage ist Voraussetzung für die Kostenübernahme

Häufige Fälle für die Antragstellung


Wie wir helfen können

Wir von Entrümpelungen Ullmann sind auf soziale Entrümpelungen spezialisiert und bieten dir:


Tipps zur erfolgreichen Antragstellung


Fazit: Antrag Entrümpelung Sozialamt richtig stellen

Ein Antrag Entrümpelung Sozialamt kann in vielen schwierigen Lebenssituationen eine große Erleichterung bedeuten. Ob bei drohendem Wohnungsverlust, gesundheitlichen Problemen oder sozialer Überforderung – das Sozialamt bietet unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung. Entscheidend ist jedoch: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt, gut begründet und sauber dokumentiert werden. Nur dann bestehen realistische Chancen auf eine Kostenübernahme.

Falls du Unterstützung brauchst, sind wir für dich da. Bei Entrümpelungen Ullmann erhältst du nicht nur ein faires Festpreisangebot, sondern auf Wunsch auch Hilfe beim Antrag und der Kommunikation mit dem Sozialamt. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst – dein Leben wieder in Ordnung zu bringen.

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